Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag oder ähnliches abschließen will, dann muss sie dies über die Mitglieder des Kirchenvorstands tun.

Somit ist der Kirchenvorstand bildlich gesprochen Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.

Die Kernaufgaben des Kirchenvorstands sind:

Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens der Kirchengemeinde

Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplans

Unterhaltung und Instandsetzung der kirchlichen Immobilien

Den Vorsitz hat Probst Markus Bruns.