Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag oder ähnliches abschließen will, dann muss sie dies über die Mitglieder des Kirchenvorstands tun.
Somit ist der Kirchenvorstand bildlich gesprochen Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.
Die Kernaufgaben des Kirchenvorstands sind:
Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens der Kirchengemeinde
Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplans
Unterhaltung und Instandsetzung der kirchlichen Immobilien
Den Vorsitz hat Probst Markus Bruns.