Der GdG-Rat ist die Vertretung der Ebene „Kirche am Ort“. Diese beinhaltet zwei Funktionen:
■ der GdG-Rat ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats der Gemeinschaft der Gemeinden und
■ der GdG-Rat ist vom Bischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.